Was tun nach einem Unfall?

18. Mai 2026

Was tun nach einem Autounfall in der Schweiz? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Autoschlüsselübergabe auf einem Parkplatz

Einleitung

Ein Unfall passiert in Sekunden – aber was danach kommt, fühlt sich oft unendlich lang an. Viele Fahrzeughalter wissen nicht genau, was sie als Erstes tun sollen. Diese Anleitung hilft Ihnen, Schritt für Schritt durch die wichtigsten Massnahmen nach einem Autounfall in der Schweiz.

Schritt 1: Sicherheit zuerst

Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten in Sicherheit sind. Fahrzeug wenn möglich an den Strassenrand fahren und Warndreieck aufstellen (mind. 50 m Abstand auf Strassen, 100 m auf Schnellstrassen). Schalten Sie das Warnblinklicht ein. 


Schritt 2: Rettung anrufen falls nötig

Sind Personen verletzt? Dann sofort die Notrufnummer 144 (Ambulanz) oder 117 (Polizei) wählen. Bei Sachschäden ohne Verletzte ist das Aufgebot der Polizei nicht zwingend notwendig, ausser man ist sich mit der Gegenpartei nicht einig über den Unfallhergang.


Schritt 3: Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie den Unfallort und alle Schäden ausführlich – aus mehreren Winkeln. Notieren Sie Kennzeichen, Namen, Adressen und Versicherungsdaten aller Beteiligten. Falls vorhanden: Zeugenangaben aufnehmen.


Schritt 4: Carrosserie-Betrieb kontaktieren

Kontaktieren Sie die Carrosserie Ihrer Wahl und besprechen Sie den Sachverhalt. Anschliessen können Sie oder der Fachbetrieb Ihres Vertrauens Kontakt mit der Versicherung aufnehmen, den Schadenfall anmelden und die Reparatur aufgleisen.

Die Gantenbein Carrosserie & Spritzwerk AG übernimmt in einem solchen Schadenfall selbstverständlich die gesamte Schadenabwicklung.


FAQ 


Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen? 

Nur wenn Personen verletzt sind oder erheblicher Sachschaden besteht. Bei Bagatellschäden genügt ein Unfallprotokoll der Beteiligten.


Kann ich selbst wählen, wo mein Auto repariert wird?

Ja. Sie haben das freie Carrosserie-Wahlrecht in der Schweiz. Die Versicherung kann Ihnen zwar eine Carrosserie empfehlen, aber nicht vorschreiben. 


Was gilt als "Bagatellschaden"? 

In der Schweiz gelten Unfälle mit einem Sachschaden unter ca. CHF 1'000 oft als Bagatellen, aber die Grenzen variieren. Im Zweifel immer dokumentieren.


Sie hatten einen Unfall? Wir helfen Ihnen weiter – jetzt Schaden melden.

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